Leistungsbeschreibung Hypnose- und energetische Sitzungen

Bitte lesen Sie die folgenden Leistungsbeschreibungen aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

  1. Im Erstgespräch lernen wir uns kennen. Ein Erstgespräch dauert in der Regel mind. 10/15 Minuten. Wir besprechen Ihr Anliegen, unsere Vorgehensweise und die Zielsetzung. Sie füllen einen Erfassungsbogen (Anamnesebogen) aus, damit ich mich auf unser Ziel vorbereiten kann und ich Ihnen sagen kann, wie viele Sitzungen Sie benötigen.
  2. Die Bezahlung ist nach der Sitzung in bar zu entrichten. Eine vereinbarte Sitzung ist verbindlich. Meine Zeit ist dann ausschließlich für Sie reserviert.
  3. Sitzungsinhalte und -Ereignisse unterliegen meiner Schweigepflicht.
  4. Ich bin Mitglied im Dachverband für geistiges Heilen und halte mich an den Heilercodex, sowie dessen Stundensätze.
  5. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie mir in der Praxis, dass gegen Sie von keiner Verwaltungsbehörde oder einem Gericht eine Entscheidung ergangen ist, aus dem sich ergibt, dass Sie geschäftsunfähig, geschäftsbeschränkt, trunksüchtig, rauschmittelsüchtig oder geisteskrank sind.
  1. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass meine Tätigkeit niemals die Dienste eines Arztes oder Heilpraktikers ersetzt. Meine Tätigkeit als Hypnotiseur und Transformations-Coach grenzt sich grundlegend von der Tätigkeit des Arztes oder Heilpraktikers ab, indem ich Ihnen keine Diagnose oder Heilversprechen gebe. Es werden von mir keine Leiden mit medizinischen Erfordernissen behandelt oder Medikamente verabreicht. Sollten Sie sich zur Zeit wegen einer Krankheit in medizinischer Behandlung befinden, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall ohne vorheriger Absprache mit Ihrem Arzt. Die in meiner Beratung und Tätigkeit angewandten Informationen, Methoden, Techniken und Maßnahmen haben anleitenden, entspannenden Charakter oder dienen zur Selbsthilfe.
  2. Es wird von mir keine Garantie für eine erfolgreiche Hypnose oder energetischer Heilung erbracht. Der Grund des Erfolgs liegt in Ihrer persönlichen und geistigen Konstitution und in Ihrer Bereitschaft etwas an Ihnen zu verändern. Die Verantwortung liegt alleine bei Ihnen.
  3. Bitte trinken Sie besonders am Sitzungstag und auch danach zwecks Ausleitung mindestens 2 Liter kohlensäurefreies, pures Wasser.

Am 02.03. 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1BvR 784/03) entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.